Aufruf für Anträge zur Kultur- und
Sportförderrichtlinie.
Kolkwitz (MB). Seit Einführung der Kultur- und Sportförderrichtlinie im Jahr 2022 konnten zahlreiche Projekte, Veranstaltungen sowie Vereine in der Gemeinde Kolkwitz finanziell unterstützt werden.
Um eine verlässliche Planung und eine Verteilung der Fördermittel für das Jahr 2027 zu ermöglichen, werden alle interessierten Antragsteller, insbesondere Sport- und Kulturvereine sowie sonstige Organisationen mit förderfähigen Vorhaben, gebeten, die Antragsfrist bis zum 30. September zu beachten.
Wenn für das Jahr 2027 eine finanzielle Förderung für Projekte, Veranstaltungen oder sonstige Maßnahmen im Rahmen der Kultur- und Sportförderrichtlinie beantragt werden soll, müssen die Anträge fristgerecht eingereicht werden. Eine spätere Konkretisierung der geplanten Maßnahmen ist grundsätzlich möglich. Die fristgerechte Bedarfsanmeldung ist jedoch Voraussetzung für die Berücksichtigung im Rahmen der Fördermittelplanung.
Bei Fragen zur Antragstellung, zur Projektförderung oder zum Bewilligungsverfahren, steht der Fachbereich Hauptverwaltung gerne beratend zur Verfügung.
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