Woran sich Käufer und Verkäufer halten müssen.
Region (MB). Ob im Supermarkt oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft: Wird etwas gekauft, kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste Regeln, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen – dies gilt insbesondere, wenn ein Verbraucher einen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Anbieter abschließt.
Grundsächlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine fehlfreie Ware zu erhalten. Bei den Gewährleistungsrechten handelt es sich um gesetzlich geregelte Ansprüche – nicht zu verwechseln mit der
Garantie. Denn diese ist eine freiwillige Leistung der Hersteller oder Händler. Bei der Gewährleistung gilt: Bei Mängeln hat der Verbraucher einen Anspruch auf Nacherfüllung, entweder durch Reparatur oder durch eine Ersatzlieferung.
Vom Vertrag zurücktreten können Käufer erst, wenn die Reparatur zwei Mal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt.
Auch wichtig: In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware wird gesetzlich davon ausgegangen, dass ein aufgetretener Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Erst nach Ablauf der ersten sechs Monaten bis zwei Jahre nach Übergabe muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Beginn an vorlag und nicht von ihm verursacht wurde.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!
Schreibe einen Kommentar