Grillen mit Genuss
Region | Von CGA Verlag | 4. Mai 2018Vor der Grillparty auch an die Nachbarn denken.
Region (MB). So schön das Wetter und das mit ihm verbundene Grillen sind – leider ist dies nicht selten mit Streitigkeiten unter Nachbarn verbunden. Vor allem bei der Verwendung eines Holzkohlegrills kommt es fast unvermeidlich zu Gerüchen für die Nachbarn, die dies nicht einfach hinnehmen müssen. Als Grundsatz gilt stets: Auf die Nachbarn muss Rücksicht genommen werden. Wenn auf dem Balkon gegrillt wird, dann nur mit einem Elektrogrill. Auch aus Gründen des Brandschutzes ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon untersagt. Spätestens 22 Uhr, mit Beginn der Nachtruhe, sollte das letzte Grillgut verspeist sein und das gemütliche Beisammensein in die Wohnung verlegt werden. Noch einen kleinen Tipp zum Abschluss: Wer den Nachbarn über sein Grillvorhaben informiert, macht dies doch am besten persönlich. Noch besser ist es, wenn der Besuch beim Nachbarn gleich mit einer Einladung verbunden wird. Erstens macht Grillen in gemütlicher Runde mehr Spaß und zweitens kann sich der Nachbar kaum über ein Grillfest beschweren, an dem er selbst teilnimmt.