Grundsteuerreform in Spremberg

Information an die Eigentümer von Garagen.

Spremberg (MB). Aufgrund der Grundsteuerreform werden seit 1.1.2025 die jeweiligen Eigentümer von Garagen auf städtischem Grund und Boden nicht mehr separat steuerlich veranlagt. Demzufolge wurden in diesem Jahr keine separaten Steuerbescheide an die Garageneigentümer versandt. Die Grundsteuer ist vollständig vom Grundstückseigentümer, hier der Stadt Spremberg, im Voraus zu zahlen. Mit Beschluss G/VIII/25/0147 der Stadtverordnetenversammlung vom 4.6. wird die Grundsteuer auf die jeweiligen Garageneigentümer umgelegt. Der umzulegende Betrag pro Garage beläuft sich auf 3,70 Euro/Jahr. Der übliche Fälligkeitstermin für die Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Grundsteuer, 1.7., kann aufgrund dieser Umstellung nicht gehalten werden. Jeder Garageneigentümer bekommt von der Stadt Spremberg eine neue Rechnung, in der der zu zahlende Betrag und die Fälligkeit ausgewiesen sind. Die Stadtverwaltung bittet darum, das Nutzungsentgelt und die Grundsteuer erst nach dem Versand der Rechnungen zu zahlen. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben vorerst erhalten. Eine Belastung des Kontos erfolgt erst zum neuen Fälligkeitstermin.

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