Guben: ABC-Schützen für Schule anmelden

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Eltern können Schulanfänger, die ab diesem Jahr die Schule besuchen am 23. Februar von 14 bis 17 Uhr, am 24. Februar von 12 bis 16 Uhr bzw. nach individueller Vereinbarung mit der jeweiligen Schulleitung anmelden Foto: CGA-Archiv

Anmeldung für das Schuljahr 2016/2017 am 23. und 24. Februar:
Guben: (MB). In etwa drei Wochen ist es soweit. Dann können Eltern ihre schulpflichtigen Kinder in den städtischen Grundschulen anmelden. Zur Auswahl stehen den Lernanfängern und Eltern im hiesigen Schulbezirk dabei die Friedensschule-Grundschule, in der Schulstraße 4 und die  Corona-Schröter-Grundschule, in der gleichnamigen Straße. Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Nach dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September diesen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben, mit dem 1. August 2016 die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung müssen Eltern das schulpflichtige Kind in der Grundschule persönlich vorstellen.