Gubens gewählter Bürgermeister Hübner hat Hausverbot

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Foto: Archiv CGA Verlag

Wahlsieger nimmt die Bürgermeisterwahl an.

Guben (MB). Der Sieger der Gubener Bürgermeisterwahl, Klaus-Dieter Hübner, hat zu Wochenbeginn das Gubener Rathaus aufgesucht, um persönlich seine Erklärung zur Annahme der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister zu überreichen. Die Übergabe der schriftlichen Erklärung beim Wahlleiter Fred Mahro erfolgte fristgerecht. Der Wahlausschuss hatte am 25. Juli. 2016 festgestellt, dass der Bewerber Klaus-Dieter Hübner (FDP) die erforderliche Stimmenzahl bei der Stichwahl am 17. Juli erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wurde.
Nach Überreichen der Annahmeerklärung wurde Hübner durch den Wahlleiter und amtierenden Bürgermeister der Stadt Guben ein Bescheid über ein Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot ausgehändigt. Den Beschluss dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter mehrheitlich in einer nichtöffentlichen Sitzung am 25. Juli getroffen. Mit den Verboten wurde zugleich eine Anordnung der sofortigen Vollziehung übergeben, deren Empfang Herr Klaus-Dieter Hübner schriftlich bestätigte und anschließend die Stadtverwaltung verließ. Das verhängte Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot gilt ab heute für maximal drei Monate.
Indes tagt am Mittwoch, 10. August, um 16 Uhr der Gubener Wahlausschuss im Rathaus. Die Sitzung im Raum 236 ist öffentlich.