LEAG-Pumpmaßnahmen für geplante Deponien sorgen für massive Kritik.
Gosda (MB). Nach dem Braunkohlenplan des Landes Brandenburg soll der Klinger See schnellstmöglich geflutet und langfristig ein sich weitgehend selbstregulierender Wasserhaushalt hergestellt werden. Grundlage für die Flutung des Klinger Sees ist ein Beschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) aus dem Oktober 2018.
Ein wichtiger Schritt für dieses Ziel wurde im Frühjahr dieses Jahres erreicht: Nach mehr als 20 Jahren Planungs- und Umsetzungsphase wurde der Zuleiter von der Tranitz zum Klinger See durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) fertiggestellt.
Im direkten Gegensatz dazu ist im Dezember 2025 eine Pumpenanlage mit 13 Brunnen – ca. 2,0 km nördlich des Klinger Sees- in Betrieb genommen worden, um einen Grenzwasserstand im Bereich der Aschedeponie II zu gewährleisten. Das bedeutet eine massive Grundwasserentnahme bis an den Klinger See.
Mit der angekündigten vorzeitigen Beendigung des Kraftwerks Jänschwalde im Jahr 2028 war davon auszugehen, dass die bestehende Aschedeponie II unter den veränderten Rahmenbedingungen geordnet beendet wird und die Pumpenmaßnahmen eingestellt werden. Doch nach Informationen, die jetzt nach mehrmaligen Rückfragen bekannt wurden, sollen diese Brunnen, auch für eine bereits beantragte Abfalldeponie, sowie eine angekündigte Mülldeponie zum Zwecke der Erreichung von Grenzwasserständen für die Standsicherheit genutzt werden.
Eine Wasserentnahme von 9,0-21,0 cbm/Minute ist im Antrag der LEAG auf wasserrechtliche Erlaubnis vorgesehen.
Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass es eine Minderung des Wassers im Klinger See geben wird, welche nicht genau vorhersagbar ist.
Erst bei einem Zurückgang des Wasseranstiegs von über zehn Prozent, soll über einen möglichen Wasserausgleich zwischen LMBV und LEAG verhandelt werden.
Das Erreichen des geplanten Endwasserstandes des Klinger Sees würde sich um viele Jahre/Jahrzehnte in Abhängigkeit vom Zufluss verzögern.
Die Auswirkungen auf den Grundwasserstand würden bis in die Ortslage Gosda reichen.
Für die benötigten Aufstandsflächen aller Deponien wurde nach Angaben des Ortsbeirates zudem eine Aufhebung des Bergrechts durch die LMBV als ein Art Insellösung beantragt.
Die Verantwortlichkeiten für die Standsicherheit erscheinen nicht mehr klar!
Es ist nicht vorstellbar, dass die Sicherheit von Deponien auf Bergbaukippen technisch nicht auch ohne Grundwasserentzug zu erreichen ist.
Das Betreiben neuer Deponien unter der Bedingung des Abpumpens von Grundwasser widerspricht allen Regeln.
Der Ortsbeirat Gosda fordert zeitnah eine transparente Bewertung aller bisherigen Auswirkungen des Grundwasserentzuges, um weiteren Wasserabgang zu vermeiden.
Die Einwohner erwarten, dass das Wasser im Klinger See, das sich nach Jahren dort gesammelt hat, nicht weiter abgepumpt wird und der Region erhalten bleibt und für ein Wasserausgleich gesorgt wird.
Eine mögliche Lösung könnte die erneute Prüfung eines bereits im Jahr 2004 beantragten Überleiters sein. Dabei geht es um die Nutzung überschüssigen Hochwassers aus der Talsperre Spremberg für die Tranitz und den Klinger See zur Auffüllung.
Die Gemeinde Wiesengrund hat sich mit dem Erwerb von Grundstücksflächen auf die nachbergbauliche Entwicklung vorbereitet und erwartet jetzt Lösungen.
Ortsbeirat Gosda,
Gemeinde Wiesengrund
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