Pandemie-Schadensbericht formuliert Ansätze für eine Innenstadförderung imakomm-Studie sieht Leerstand / Einzelhandel soll sonntags öffnen.
Region (MB) Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern (IHK’s) in Cottbus, Potsdam und Frankfurt ermutigen Veranstalter und Betreiber von Stadtfesten, Weihnachts- und Adventsmärkten, ihre Veranstaltungen trotz weiterhin schwieriger Rahmenbedingungen nicht vorschnell abzusagen und mit rechtssicheren Hygienekonzepten umzusetzen. Anlass dieses Aufrufs ist eine bundesweite Studie „Zukunftsfeste Innenstädte!“ der imakomm AKADEMIE GmbH und weiterer Partner. Sie liefert erstmals zentrale Kennziffern für die Entwicklung deutscher Innenstädte nach der Corona-Pandemie, die Besorgnis stiften. Eine prognostizierte innerstädtische Leerstandsquote von 14 bis 15 Prozent und ein erwarteter Frequenzrückgang um knapp zehn Prozent zeigen, wie sich die Lage zuspitzen wird. Dringend nötig seien neue Instrumente, Strategien und Konzepte zu Innenstadtpolitik. Als eine wichtige Sofortmaßnahme wird die Befreiung der verkaufsoffenen Sonntage vom Anlassbezug gewertet, 72 Prozent der befragten Standorte sprechen sich laut Studie hierfür aus. Das Brandenburger „Bündnis für lebendige Innenstädte”, dem auch die IHK’s angehören, hat sich in einem Schreiben an die brandenburgischen Ministerien und Gesundheitsministerin Nonnenmacher persönlich gewandt, um eine befristete Möglichkeit zu finden, Sonntagsöffnungen auch zuzulassen, wenn zugeordnete Veranstaltungen pandemiebedingt kurzfristig abgesagt werden. Zudem regte es an, das Ladenöffnungsgesetz auf seine Anwendbarkeit hin zu prüfen. Zusätzliche Sonntagsöffnungen könnten eine Langfristperspektive für den innerstädtischen Handel sein. Die jetzt kommunizierten Auflagen für die Veranstalter von Weihnachtsmärkten wie beispielsweise die Aufnahme von Personendaten gehen nach Ansicht der Kammern an der Realität vorbei. Der gemütliche Adventsspaziergang auf dem Weihnachtsmarkt könnte sich zur Belastungsprobe entwickeln, wo Frust vorprogrammiert ist. Die Entscheidung einer Kommune für die 2G-Regelung sehen sie als Ausnahme.
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