Photovoltaikanlagen jetzt noch anmelden
Region, Ratgeber, Recht & Finanzen | Von A. Rink | 8. Januar 2021Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht.
Region (MB). Wer als Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreibt, muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Für ältere Anlagen läuft nun die Übergangsfrist dafür ab: Sind sie vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen, müssen sie bis zum 31. Januar 2021 in das Register eingetragen sein; neuer Anlagen müssen bereits einen Monat nach Inbetriebnahme angemeldet sein. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben. Beim unkomplizierten Eintrag sind nur wenige Angaben sind erforderlich. Die Regelung gilt auch für Solarstromspeicher. Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das für die Registrierung erstellte Webportal der Bundesnetzagentur löst bei den älteren Anlagen vorherige Anmeldeformalitäten ab. Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Anlagen noch einmal im Marktstammdatenregister registrieren. Eine Datenübernahme durch die Meldestelle erfolgt nicht. Auch Ü20-Anlagen, die seit diesem Jahr weiter eine EEG-Einspeisevergütung erhalten, müssen angemeldet werden.
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