Region (MB). Letzten Dienstag wurde in einer Kabinettssitzung der Beschluss gefasst, dass das Land gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen den Antrag „Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“ in den Bundesrat einbringen will. Ziel ist es dabei den verfassungsrechtlichen Minderheitsschutz auszubauen.






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