Forst (MB). Seit Anfang Juli können Forster Unternehmen ihre Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Wege rückwirkend und bis Ende des Jahres erstattet bekommen. Dies teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Für das Jahr 2020 werden somit Forster Unternehmen entlastet. Anstoß für diese Überlegung war ein Antrag der FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung.
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