Bundesverkehrswegeplan legt Prioritäten fest:
Region (mk). Lang ersehnt wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Seit Mittwoch, 16.3. herrscht Klarheit darüber, welche Infrastrukturprojekte der Region Vorfahrt haben. Als sicher gilt demnach die Umsetzung der Cottbuser Ortsumfahrung B168. Ein vordringlicher Bedarf wurde für die Ortsumgehung Forst (B 112), die B 169 von der Abfahrt Cottbus West bis zum Bermuda-Dreieck sowie für die B 169-Ortsumgehungen Klein Oßnig und Annahof/Klein Gaglow festgelegt. Dies bedeutet, dass diese Projekte verkehrspolitisch wichtig sind und bis 2030 umgesetzt oder begonnen werden sollten. Lediglich als weiterer Bedarf haben die Straßenbauprojekte B 97, Ortsumgehung Groß Oßnig, und die B 97, Ortsumgehung Cottbus (3. Verkehrsabschnitt), Einzug in den Verkehrswegeplan gefunden. Diese Projekte werden somit als sinnvoll eingestuft. Vorrang haben sie nicht. Zur Freude von 6000 Pendlern fest verankert im Plan ist der zweigleisige Ausbau der Bahn Cottbus-Lübbenau. Zumindest ein potenzieller Bedarf wurde der Elektrifizierung der Strecke zwischen Cottbus und Görlitz bescheinigt. In den kommenden sechs Wochen kann jeder zur Bewertung der Projekte beim Verkehrsministerium Stellung nehmen, so dass die Fassung noch vor der Sommerpause vorliegt.







Schreibe einen Kommentar