Sichere Fahrt in die Sommer-Ferien: Der Verbandkasten muss auf die Checkliste
Fern- und Flugreisen sind in Zeiten von Corona für viele Bundesbürger kein Thema. Bei der Urlaubsplanung rücken das eigene Auto oder Motorrad als Transportmittel der Wahl wieder in den Vordergrund.
Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in Berlin deshalb daran, den Kfz-Verbandkasten mit auf die Checkliste zu nehmen. Auch ein Blick auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile gehört dazu – und ein Austausch, falls das Datum bereits überschritten ist. Nicht zuletzt dürfen genormte Warnwesten für alle Mitreisenden nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein. Ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut sein.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zum letzten Mal einen Blick in Ihren Kfz-Verbandkasten geworfen? Dabei kann theoretisch jeder Verkehrsteilnehmer von einer Sekunde auf die nächste in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen.
Neben der Verantwortung für sich und andere, sind die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Gerade vor dem Beginn der verkehrsreichen Urlaubszeit empfiehlt der BVMed deshalb einen ausführlichen Check:
Sind alle laut DIN-Norm 13164 vorgeschriebenen Inhaltsteile enthalten? Dazu gehören ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Inhalt.
Auch genormte Warnwesten müssen laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Außerdem wichtig: das Verfalldatum von steril verpackten Kompressen. Deren Verpackung kann auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden.
Und: Auch Mietfahrzeuge sind längst nicht überall mit dem mobilen Ersthilfeset ausgestattet.
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