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Keine Zusagen für Rückzahlungen

Cottbus, Wirtschaft | Von | 15. Januar 2016

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage kein Geld
LWG friert Baumaßnahmen für 2016 ein:
Cottbus (ysr). Zur Altanschließer-Problematik gab es Mittwoch, 13.01.  eine Sondersitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung. Dabei machte OB Holger Kelch (CDU) deutlich, dass er, entgegen der Forderungen der Bürgerinitiative, jetzt keine verbindlichen Zusagen zu Rückzahlungen an Grundstückseigentümer machen könne. Rund 9 000 Bescheide seien versendet worden. Nicht alle Betroffenen haben geklagt. Rund 75 Millionen Euro gelte es zu begleichen. Die Summe, die bis auf 20,1 Millionen Euro, die in  städtische Bauprojekte geflossen sind, sei sofort abrufbar.
Aktuell werde davon ausgegangen, dass die Forderungen bis in das Jahr 2000 zurückgehen. „Dabei wird jeder Fall einzeln geprüft und behandelt“, so das Stadtoberhaupt. Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Ende letzten Jahres wurde stadtintern „alles was mit Bescheidung zu tun hat, gestoppt“. Zudem wurde ein Fragenkatalog an die Kommunalaufsicht adressiert. „Landesregierung und der Gesetzgeber, der Landtag, müssen sich positionieren“, fordert Kelch. „Das ist kein Problem allein von Cottbus.“
Unklar bleibt zunächst, welche Auswirkungen das Verfahren auf künftige LWG-Investitionen habe. Alle laufenden und 2015 begonnenen Projekte werden beendet. Geplante Baumaßnahmen für 2016 wurden aber auf Eis gelegt. Aktuell wartet die Stadtverwaltung, ob die für den 20. Januar angesetzte Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht  Aufschlüsse zur Rechtslage bringt.
Unterdessen lädt die Bürgerinitiative Altanschließer für den 22. Januar, 18.30 Uhr, zu ihrer Informationsveranstaltung Auf Wacker in Ströbitz ein.



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