Cottbus: Ministerium wirft der Stadt Ball zu

Rückzahlung der Anschlussbeiträge bleibt offen

Cottbus (mk). Cottbuser Anwälte machen derzeit mit Klagen Druck auf das Brandenburger Innenministerium. Ziel ist, dass auch bestandskräftige Abwasser- Beitragsbescheide nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückgezahlt werden. Zu schweigsam ist zu diesem Thema das Innenministerium, kritisieren die Anwälte. Jetzt hat sich das Ministerium geäußert. Im Kern wird erklärt, dass bereits bestandskräftige Bescheide nicht aufgehoben werden müssen. Dabei bezieht sich das Ministerium keineswegs auf das Bundesverfassungsgericht sondern auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Februar. Dort steht auch, dass diese bestandskräftigen Bescheide nicht mehr vollstreckt werden dürfen. Diejenigen, die im Vertrauen der Rechtmäßigkeit bezahlt haben, sind demnach die Verlierer. Wie das Ministerium weiter erklärt, betrifft diese Frage nicht allein die Beitragszahler sondern auch die Kommunen, die einen Rechtsfrieden herstellen wollen. Das Ministerium teilt hierzu mit: „Die Kommunen können im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auch entscheiden, dass sie auch bereits rechtswidrige bestandskräftige Beitragsbescheide freiwillig aufheben“. Grundvoraussetzung sei aber, die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserentsorgung künftig zu gewährleisten. Deshalb sollen die Kommunen zunächst ein tragfähiges Konzept erstellen, ob und wie die freiwilligen Rückzahlungen finanziert werden können.