Klarheit für Altanschließer

Region (mk). Am Donnerstag, 11.2. hat das Oberverwaltungsgericht Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe bestätigt und die Beitragsbescheide für die Altanschließer aufgehoben. Wie der Cottbuser Rechtsanwalt Peter Göpfert mitteilt, ist dies zunächst eine gute Nachricht für alle jene, die den Rechtsweg bis zum Ende gegangen sind oder noch am Anfang standen. Für jene, die zwischendurch aufgegeben haben, wird sich das Portemonnaie der Stadt nicht von allein öffnen, prophezeit der Anwalt. Er rät, sich anwaltlich beraten zu lassen und einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides bei der Stadt zu stellen. Abwasserzweckverbände befürchten unterdessen den wirtschaftlichen Kollaps.


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