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Seenland darf sich weiter entwickeln

Wirtschaft | Von | 2. Dezember 2016

Bund und Länder investieren 1,2 Milliarden Euro für die Braunkohlensanierung bis zum Jahr 2022

Region (trz). Aufatmen im Lausitzer Revier: Die Sanierung alter Kippen und Tagebaugruben geht ab dem Jahr 2018 weiter. Bund und Länder haben jetzt den Weg freigemacht. Insgesamt 1,23 Milliarden Euro werden bis 2022 in die Sicherung und Entwicklung der ostdeutschen Braunkohlengebiete in vier Bundesländern investiert. Damit besteht bei den Sanierern der LMBV weiter Planungssicherheit. Lange hatten sich die Geldgeber zum Fortgang der Arbeiten in den Revieren in Schweigen gehüllt Dem Land Brandenburg stehen  für die Braunkohlensanierung von 2018 bis 2022 rund 615 Millionen Euro zur Verfügung, 212 Millionen Euro kommen direkt aus dem Landeshaushalt. Auf die brandenburgische Lausitz entfallen 25 Millionen Euro mehr als während des vorangegangenen Verwaltungsabkommens, das noch bis 2017 läuft.
Landesplanungsministerin Kathrin Schneider kommentiert wie folgt: „Das Abkommen sichert die Kontinuität für Braunkohlensanierung und bedeutet auch, dass die positive Entwicklung der Lausitz fortgesetzt werden kann.“ OSL-Landrat Siegurd Heinze fällt ein Stein vom Herzen: „Es können somit weiter Bergbauflächen saniert und diese einer Nachnutzung zugeführt werden. Somit ist in den kommenden Jahren auch ein kontrollierter  Grundwasserwiederanstieg sichergestellt.“
Auch die Lausitzer Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU) und Ulrich Freese (SPD) zeigen sich zufrieden. „Mir war es im Rahmen meines Bundestagsmandats ein zentrales Anliegen, dass hinsichtlich der Bewältigung der Folgen des Braunkohlentagebaus eine gute Einigung gefunden wird“, kommentiert Schulze. Ins gleiche Horn stößt Ulrich Freese: „Für mich als Spremberger sind es auch die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufstieg des Grundwassers Gegenstand des Abkommens und als Bergbaufolgelast damit auch abgedeckt sind.“ Beide Abgeordnete hatten sich vehement für das Abkommen stark gemacht.
Die Einigung zwischen Bund und Ländern muss noch von den Landeskabinetten gebilligt werden. Im Frühjahr soll dann die Unterzeichnung durch die zuständigen  Bundes und  Landesminister erfolgen.



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