Lindenauer feiern ihr Jubiläum

160521sfb2
„August der Starke“ mit seiner Hofdame vor dem Lindenauer Torhaus Fotos: T. Richter-Zippack

Festakt in der Heilandskirche / Viertägiges  Volksfest / Neuer Straßenname im Dorf:
Lindenau (trz). Am 23. April hat sich die urkundliche Erwähnung von Lindenau zum 650. Mal gejährt. Zu Pfingsten haben die Einwohner das Jubiläum im Rahmen ihres Parkfestes begangen. Dabei jagte ein Höhepunkt den nächsten. Pflanzen der Parkfestlinde. Krönung der neuen Lindenprinzessin. Eröffnung der Sonderausstellung im Torhaus. Präsentation der Festbroschüre. Benennung einer Straße nach dem Adelsgeschlecht derer von Minckwitz. Und natürlich der  Festakt in der Heilandskirche.

 
Streit um den Wald
Dort wurden auch die genaueren Umstände der Ersterwähnung wieder lebendig. Laut Bürgermeister Jürgen Brunsch tauchte im Rahmen eines Streits bezüglich des Schradenwaldes der Name „Lindenaw“ erstmals in den Urkunden auf. Allerdings könnte der Ort bereits um das Jahr 1200 entstanden sein.
Vom Mittelalter bis in die Neuzeit prägten mehrere Adelsfamilien das Leben im Dorf. Dabei fielen vor allem die Minckwitze ins Gewicht. Diese lenkten über 150 Jahre lang die Geschicke Lindenaus. Und das in der schweren Zeit vor, während und nach dem Dreißigjährigen Krieg. Unter anderem entstand damals die Heilandskirche. Anno 2018 dürfen die Lindenauer indes erneut feiern. Dann lädt das Gotteshaus  seit 350 Jahren zum Gebet.
Eine Anreise von rund 1000 Kilometern hatte Horst von Minckwitz als Vertreter der Adelsfamilie für den Festakt in Kauf genommen. Die Benennung eines Teils der Hauptstraße als „Von-Minckwitz-Allee“ bezeichnete er als „gelebtes Geschichtsbewusstsein“.
Ortrands Amtsdirektor Kersten Sickert wagte einen Blick in die Zukunft. Er hofft, dass der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet endlich durch den Landkreis genehmigt werde. Zudem hätte der Verwaltungschef gern die Botschaft verkündet, dass die Rückübertragung des Lindenauer Schlosses auf die Gemeinde vollzogen sei. Denn bereits seit sechs Jahren befasse sich die deutsche Gerichtsbarkeit mit dieser Materie. Es bleibe zu wünschen, dass bis dahin nicht noch einmal ein halbes Dutzend Jahre ins Land gingen.