OB im Rechtsstreit mit Branitz-Garden / Gauland ohne Quellenangabe im schwächelnden Bericht.
Cottbus (hnr.) Mit seiner schwächsten Vorstellung nicht nur der letzten zehn Jahre, wie der scheidende SPD-Abgeordnete Markus Möller (wurde Präsident des Landesverfassungsgerichts), bezogen auf den Schnelldurchlauf der Tagesordnung, bemerkte, sondern vermutlich seit seinem demokratischen Dasein schloss das Stadtparlament das Arbeitsjahr. Mehrere Vorlagen wurden durchgewinkt, nur zum Antrag der Bündnis-Grünen, auf den Friedhöfen Gestein aus Kinderarbeit zu verbieten, gab es Redebedarf. Ob solche vernünftigen Maßnahmen in die Kompetenz der Stadtverordneten fallen, blieb aber offen.
Im Stadthaus-Foyer warteten Stullchen, und vielleicht sollte auch auf hohe zusätzlich Zuwendungen für Fraktionen und Abgeordnete (200 000 Euro pro Jahr) angestoßen werden. Silke Milius, die die Unrechtmäßigkeit der letzten Wahlen gerichtlich feststellen ließ, hat die Kommunalaufsicht jetzt angerufen, den November-Beschluss, der ihrer Auffassung nach ungesetzlich ist, aufzuheben. Darüber wurde auf der Stadtverordnetenversammlung nicht informieret; auch nicht darüber, warum die fest zugesicherte Grundsteinlegung für den zweiten Bauabschnitt des Blechen-Carrees nun doch nicht stattfand.
Eigentlich wurde über nichts gesprochen. Der pionierleiterartige OB-Bericht bestand aus einigen Belobigungen und erhob Gauland zum Klassiker. Dessen „Vogelschiss“-Einlassung darf man Kelch zufolge jetzt als Allgemeinwissen voraussetzen und ohne Quelle offiziell von sich geben.
Am Schluss des öffentlichen Versammlungsteils zeigte sich, dass die „Branitz-Garden“-Sache eskaliert. Die Stadt macht dem potentiellen Investor auf dem Gewächshaus-Schrott Druck und beharrt darauf, dort einen botanischen Garten zu pflanzen. Der rodete Wildwuchs an der Straße, um der Öffentlichkeit den verborgenen Müll, den die Stadt mehr als ein Jahrzehnt toleriert, zu zeigen. Zudem sind dort Spruchplanen aufgespannt. Der OB sah sich „erpresst“. Wie er in einer Erklärung darstellte, forderte Rechtsanwalt Mittag als Vertreter der Branitz Garden GmbH die Unterlassung entsprechender Formulierungen. Das Begehren verfehlte zunächst sein Ziel, aber es ist nun ein Verfahren beim Landgericht anhängig. Der Beschluss liegt zur „Einsichtnahme für Berechtigte beim, Rechtsamt.“ Weihnachtlich gesagt: Schöne Bescherung!
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