Husaren zur Kasse

Heinrich_kommentar_wp
Sie erreichen den Autor: j.heinrich@cga-verlag.de

Die Seenland-Wasserexperten haben es gut: Auf sie trifft das Karlsruher Urteil hinsichtlich unberechtiger Anschlussgebühren für Abwasser nicht zu. Der Wasserverband hat, als Kläranlagen in Lauchhammer, Brieske und Großräschen nötig wurden, gleich die Grundstückseigentümer an der Investition beteiligt – moderat per Beitragssatzung.
Andere Entsorger, wohl auch die Cottbuser, haben das Verfahren belächelt, weil sie auf den Husarenstreich des Landtags und der Landesregierung setzten. Die Potsdamer haben sich einen Verjährungstrick ausgedacht und als Kommunal-Abgaben-Gesetz-Änderung (köstlicher Begriff!) beschlossen. Die Cottbuser Kommunalpolitiker sind dieser wahnwitzigen Eingebung gefolgt und haben nicht einmal Gerichtskosten (Ärger bis zu tiefen persönlichen Beleidigungen eingeschlossen) gescheut, um der Potsdamer Kavallerie Gefolgschaft zu leisten.
Wer aber bittet nun die Husaren zur Kasse? Völlig zu Recht fordert der Cottbuser CDU-Landtagsabgeordnete Schierack, dass die Landesregierung betroffenen Kommunen aus der Bredouille helfen möge. Die Stadtverordneten, die sich – je nach Fraktion mit unterschiedlicher Vehemenz – für die Bescheide eingesetzt haben, handelten vor dem Hintergrund eines (fatalen) Landesrechts. Auch wenn das erlaubte, die Finanzierung über Gebühren zu lösen, so wie das in Senftenberg und Umgebung weitsichtig gehandhabt wurde. Die Cottbuser haben sich sogar noch ein Stück weiter (bis 2010) mit der „Altanschließer“-Bescheidung gewagt. Personalaufwands- und Gerichtskosten werden nun wohl mit dem Abwasser zum Gebührenhimmel stinken…


Kommentare

Ein Kommentar zu „Husaren zur Kasse“

  1. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den „Altanschließern“ ist es eine unumstößliche Tatsache, es wurden Bürger durch rechtswidriges Handeln der Stadt geschädigt.

    Keiner sollte sich vor der Frage nach der Schuld drücken. Keiner sollte negieren, dass die Stadtverordneten zu jeder Zeit die Möglichkeit hatten, einen mit dem Grundgesetz konformen Weg zu gehen.

    Keiner der Stadtverordneten sollte sich also vor der Antwort drücken, warum die Mehrheit von ihnen es mit ihrer Entscheidung in 2008 über die Kanalanschlussbeitragssatzung als gerecht angesehen hat, dass eine kleine Minderheit (die Grundstückseigentümer) die Hauptlast der Errichtung der zentralen Abwasseranlage der Stadt für alle Nutzer dieser Anlage tragen sollte.

    Der Fingerzeig nach Potsdam oder Argumente, die das Alibi im rechtmäßigen Handeln suchen gehen am Kern dieser Frage vorbei und offenbaren die Wertschätzung der Gerechtigkeit.

    Verwaltung und Stadtverordnete geben zur Zeit ein Bild in der Öffentlichkeit, als sei der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wie eine Naturkatastrophe über sie gekommen. Dieses Bild hat Cottbus nicht nötig. Nur klare Bekenntnisse zu eigenen Fehlern und zügige Maßnahmen zur Wiedergutmachung können das angeschlagene Image verbessern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert