
Die Seenland-Wasserexperten haben es gut: Auf sie trifft das Karlsruher Urteil hinsichtlich unberechtiger Anschlussgebühren für Abwasser nicht zu. Der Wasserverband hat, als Kläranlagen in Lauchhammer, Brieske und Großräschen nötig wurden, gleich die Grundstückseigentümer an der Investition beteiligt – moderat per Beitragssatzung.
Andere Entsorger, wohl auch die Cottbuser, haben das Verfahren belächelt, weil sie auf den Husarenstreich des Landtags und der Landesregierung setzten. Die Potsdamer haben sich einen Verjährungstrick ausgedacht und als Kommunal-Abgaben-Gesetz-Änderung (köstlicher Begriff!) beschlossen. Die Cottbuser Kommunalpolitiker sind dieser wahnwitzigen Eingebung gefolgt und haben nicht einmal Gerichtskosten (Ärger bis zu tiefen persönlichen Beleidigungen eingeschlossen) gescheut, um der Potsdamer Kavallerie Gefolgschaft zu leisten.
Wer aber bittet nun die Husaren zur Kasse? Völlig zu Recht fordert der Cottbuser CDU-Landtagsabgeordnete Schierack, dass die Landesregierung betroffenen Kommunen aus der Bredouille helfen möge. Die Stadtverordneten, die sich – je nach Fraktion mit unterschiedlicher Vehemenz – für die Bescheide eingesetzt haben, handelten vor dem Hintergrund eines (fatalen) Landesrechts. Auch wenn das erlaubte, die Finanzierung über Gebühren zu lösen, so wie das in Senftenberg und Umgebung weitsichtig gehandhabt wurde. Die Cottbuser haben sich sogar noch ein Stück weiter (bis 2010) mit der „Altanschließer“-Bescheidung gewagt. Personalaufwands- und Gerichtskosten werden nun wohl mit dem Abwasser zum Gebührenhimmel stinken…







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