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Verdi kämmt alte Zöpfe

Kommentare | Von | 17. April 2015

Heinrich_kommentar_wpVor Ostern gab es Stress im Potsdamer Handel. Der OB hatte sich gegen Gerichte auf die Seite der Bürgerinteressen gestellt und sonntägliche Ladenöffnung für den 29. März zugesagt. Die Gewerkschaft Verdi bekam aber per Eilurteil des Oberverwaltungsgerichts Recht: Die Sonntagsöffnung habe nichts mit Kauferlebnis zu tun, fanden die Richter, denn „bloß wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber und alltägliche Erwerbsinteressen potentieller Käufer“ dürften nicht die verfassungsrechtlich verbriefte Sonntagsruhe stören. Nun, dass das pralle wirkliche Leben richterliche Schläfrigkeit nicht zu erschüttern vermag, ist nicht neu. Sie hält sich an ein Grundgesetz aus der Zeit, als einkaufen noch dem nackten Überleben diente. Dass heutzutage in entwickelten Ländern die Geschäfte an Wochenenden rund um die Uhr offen sind, stört weder den Deutschen Michel noch berührt es die im Steuerüberfluss schwimmenden Kirchen. Das staatliche Ladenöffnungsdiktat ist ein uralter Zopf, der niemanden mehr schmückt. Im Gegenteil: Es ist eine Schande, wie Richter den Überlebenskampf des kleinen Einzelhandels verspotten. Die Mitglieder des Rechtsausschusses der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung legten diese Woche ihre Stirnen in Falten. Was Potsdam passierte, könnte schon bald auch Cottbus blühen. Eine Satzung, von Stadtverordneten beschlossen, ist, wie sich zeigt, schnell hinweggefegt. Bis sich veränderte deutsche Lebenskultur herumspricht, sollten die Händler flexibel sein. Gegen Mitternachtsshopping haben Kirche und Staat noch keine Bajonette aufgepflanzt. Lasst uns also – vorerst – die Nächte zu Tagen machen! Sie erreichen den Autor: j.heinrich @ cga-verlag.de



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