Statt „Pandemie“ wird wohl „Notbremse“ das Wort des Jahres, treffender: Wort des Wahljahres 2021. Die Berliner Koalition hat das „Bundesbremsgesetz“ in den Bundestag geschickt, hofft auf Mehrheiten, dann auf gefügige Ländervertreter und auf Wirksamkeit der „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ – so der ehrenwerte Begriff – ab Freitag, 23. April. Ruhe allen öffentlichen Lebens und Ausgangssperren sind der Kern des Werkes, Bußgelder (bis 25 000 Euro) bis hin zur strafrechtlichen Konsequenzen (bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug) bei Verstößen eingeschlossen. Nein, es gibt keinen rechtsfreien Raum für die Exekutive – das „Recht auf den gesetzlichen Richter“ bleibt gewährleistet. Advokaten frohlocken angesichts der Arbeitsbeschaffung, juristische Laien und verunsicherte einfache Leute drehen durch. Nicht mehr nur auf dem Dresdener Altmarkt, sondern auch lausitzweit skandieren sie: „Wie-der-stand!“ Und prompt patzt die lokale Exekutive. Der Landrat zieht die Eindämmungsverbots-Karte und verbietet Versammlungen, auch solche in mobilen geschlossenen Einzelräumen (Autos), von denen keinerlei Gefahr ausgeht.
Oder doch? Die Gefahr zu kollektivem Ungehorsam. Wie-der-stand.
Weit sind wir gekommen in der maskierten freiheitlich-demokratischen Ordnung. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Abs. 1, Artikel 8 Grundgesetz). Allerdings schränkt schon Absatz 2 ein: Unter freiem Himmel kann das Recht begrenzt werden. Ist „im Auto“ unter freiem Himmel?
Egal. Das Volk grummelt und soll das auch. Ist doch besser, als diese ewig gestrigen Oster-Friedensmärsche. Schier endlose Güterzüge schleppen US-Panzer in großer Zahl auf Cottbuser Gleisen gen Osten. Die Leute wischen sich über ihren Masken die Augen und verkneifen sich das hier dringend gebotene Wie-der-stand. J.H.
Weitere Kommentare finden Sie hier!
Schreibe einen Kommentar