Die Erinnerung, „aufs Amt“ zu müssen, veranlasste Großmutter immer zum Flüsterton. Was „von Amts wegen“ kam, konnte ganz früher Schwierigkeiten bedeuten.
Zwei Generationen haben hier mit dem kurzen, strengen Begriff nicht viel Umgang gehabt, und so überwog Skepsis, als vor reichlich 20 Jahren, im kalten Januar 1992, energisch die „Amtsordnung“ angemahnt wurde. Der Landtag hatte es beschlossen: Die vielen kleinen Dörfer, die teils sogar hauptamtliche Bürgermeister hatten, sollten gebündelt werden zu Großgemeinden, wenn sie, wie im Falle Kolkwitz, selbst wollten, oder zumindest zu Ämtern nicht unter 5000 Einwohnern.
War das ein Gedränge und Gerangel! Wer mit wem? Und vor allem rund um Cottbus: In die Stadt gehen oder lieber unter sich bleiben?
Der Ausgang des Getümmels lässt sich heute ganz gut beurteilen. Die Ämterbildung mit Amtsausschüssen und Amtsdirektoren und angemessener Souveränität der traditionsreichen Gemeinden war mindestens sinnvoll, wenn nicht gar ganz unvermeidlich. Wie sonst hätte Burg Kurort werden sollen, wie hätte Neuhausen ein Fest fürs ganze Land ausrichten können oder wie sähe es rund um Peitz aus, wenn jeder sein Süppchen nur für sich auf den Herd gesetzt hätte? Die zwei Jahrzehnte haben gezeigt, dass die enge Verbundenheit der Menschen zu ihrem Heimatdorf produktive Lebensqualität darstellt, dass aber – im modernen Medienzeitalter mehr denn je – eine weitgreifende Verwaltung, die das Geschäft kommunaler Dienstleistung beherrscht, gar nicht mehr wegzudenken ist. Das können heute Schulkinder oder Großmütter ungeflüstert erklären. Manche wollen sogar noch etwas mehr davon… Jürgen Heinrich





