Mit dem Gesetz zur Kohlendioxid-Abscheidung und Speicherung (CCS-Technologie) schuf der Bundestag Donnerstag Voraussetzungen für eine Erprobung der CO2-freien Kohleverstromung. Der Baustart des Demonstrationskraftwerkes in Jänschwalde läge greifbar nahe. Mit einer zeitlichen Befristung, Volumenbegrenzungen bei CO2-Speichern und lokalem Vetorecht der Länder schafft das Gesetz für die Erprobungszeit einen Ausgleich zwischen CCS-Befürwortern und Gegnern.
Brandenburg hingegen steht vor einem rot-roten Dilemma. Bis zuletzt hatte die mitregierende Linke versucht, die Technologie zu verbieten. Was auf Bundesebene nicht gelang, könnte sie nun im Land versuchen. Das wäre das Aus des Jänschwalder Demo-Kraftwerkes und damit der Erforschung der CCS-Technologie in Deutschland. Auch der Fingerzeig auf die Bundesregierung oder andere Länder, die CCS-Lagerstätten verbieten werden, ist unangebracht. Es ist ein durchsichtiger Versuch, den eigenen Rückzug aus der Erprobung der Technologie argumentativ abzusichern. Niemand weiß heute, wie zukunftsträchtig die CCS-Technologie ist. Die Risiken scheinen jedoch kalkulierbar und überschaubar. Geringere Wirkungsgrade bei der Kohleverstromung sowie mögliche Kohlendioxid-Entweichung und geologische Veränderungen stehen der Chance gegenüber, die Umwelt vom CO2-Ausstoß zu entlasten. Damit bliebe Braunkohle bezahlbarer und sicherer Energielieferant und es wären tausende Arbeitsplätze sicher. Ein CCS-Verbot hingegen bedeutet keinen zwingenden Stopp künftiger Tagebaue. Vielmehr steht der Technologie- und Forschungsstandort auf dem Spiel. Frank Heinrich





