Handyverbot an Brandenburgs Grundschulen
Marika Berger aus Cottbus vom Verein Lebendiges Lernen Lausitz e.V. macht sich über das geplante Handyverbot an Brandenburger Grund- und Förderschulen Gedanken und appelliert an das Bildungsministerium:
Grundsätzlich ist es richtig und notwendig, dass seitens der Politik gehandelt wird. Die Technik hat sich rasant entwickelt – deutlich schneller, als wir als Gesellschaft im Umgang damit Schritt halten konnten. Wir hinken den Entwicklungen hinterher, insbesondere was die langfristigen Auswirkungen auf unser soziales Miteinander betrifft. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die private Nutzung von Handys im Unterricht eingeschränkt werden soll.

Ihre geplante Verordnung lässt jedoch so viel Spielraum, dass die Verantwortung letztlich wieder bei den Schulen liegt – mit dem Ergebnis, dass Handys weiterhin genutzt werden können und keine klare Regelung entsteht. Laut Ihrer Verordnung ist die private Nutzung im Unterricht zwar untersagt – sobald jedoch das Gerät ‘dem Unterricht dient’, ist es wieder erlaubt. Wie soll eine Lehrkraft bei 25 oder mehr Schülern den Überblick behalten und sicherstellen, dass wirklich nur unterrichtsrelevante Inhalte genutzt werden?
Zusätzlich sollen die Schulen selbst regeln dürfen, wie mit Handys in Pausen oder auf den Toiletten umgegangen wird. Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch – wer kontrolliert das alles? Die Lehrkräfte? Wie soll das funktionieren?

Warum gibt es vom Ministerium keine klare und einheitliche Regelung?
Unser Vorschlag: Ein klares Handyverbot an Schulen. Private Handys bleiben während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet in der Tasche. Erst nach Schulschluss – außerhalb des Schulgeländes – dürfen sie wieder genutzt werden. Wenn gegen diese Regelung verstoßen wird, sollte das Handy eingezogen werden. Die Rückgabe erfolgt nur in Anwesenheit der Eltern bei der Schulleitung. Diese Maßnahme wird erfahrungsgemäß Wirkung zeigen.
Ausnahmen (z. B. bei medizinischer Notwendigkeit wie Diabetes) sind selbstverständlich möglich. Solche Situationen lassen sich sensibel in der Klasse besprechen – ohne dabei Diagnosen offenzulegen. Kinder haben in der Regel großes Verständnis für gesundheitliche Einschränkungen anderer – vor allem, wenn dies pädagogisch gut begleitet wird.

Natürlich sollen Kinder einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien lernen – aber nicht durch die Nutzung privater Geräte mit unkontrollierbarem Internetzugang während der Schulzeit. Das kann keine Lehrkraft leisten und auch keine Schule verantworten. Wenn wir nicht handeln, werden wir unsere Kinder an die Cyberwelt verlieren – und sie werden dort nicht nur abgelenkt, sondern auch in ihrer geistigen Entwicklung gebremst.

Erhalt der Innenausstattung des IKMZ-Gebäudes
Boris Wiese aus Forst beschäftigt der Erhalt der Innenausstattung des IKMZ-Gebäudes in Cottbus (Unibibliothek). Als Unterzeichner eines offenen Briefes fordert er einen sofortigen Stopp geplanter Umbaumaßnahmen:
Mit dem Glasgebäude des Informations-, Kommunikations- und Medienzentrums der BTU Cottbus-Senftenberg (IKMZ) besitzt Cottbus – ähnlich wie Schloss und Park des Fürsten Pückler in Branitz – einen weit über die Region hinaus strahlenden architektonischen und wissenschaftlichen Leuchtturm. Das Gebäude wurde durch das brandenburgische Landesdenkmalamt in Wünsdorf am 14.04.2025 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen.

Dennoch ist die einzigartige Innenarchitektur der Schweizer ‘Star’-Architekten Herzog und de Meuron aufgrund eines geplanten Umbaus im Erdgeschoss akut gefährdet. Täglich besuchen Architektur-Interessierte aus dem In- und Ausland das außergewöhnliche Gebäude. Bei der Zuerkennung des Denkmalstatus’ durch das Landesdenkmalamt wurde nicht nur die Gebäudehülle des Objektes, sondern auch die einzigartige Ausstattung im Inneren unter Schutz gestellt.

Leider sind dennoch die beiden weiß glänzenden Kundentheken und weitere Designelemente akut in ihrem Bestand gefährdet. Nachdem der Galerie-Lesesaal Nord im 2. Obergeschoss mit Epoxidharz-Lesetischen und den Designerlampen im September/Oktober 2024 vollständig zur Durchführung von Wechselausstellungen beräumt wurde – eine Wiederherstellung ist nicht beabsichtigt – sollen ab 01.07.2025 zunächst die Kundentheke für die Bibliothekare (“Servicepoint”) und später auch die Kundentheke für den sonstigen Kundenverkehr (Bücherrückgabe, Fernleihe etc.) beseitigt werden. Damit wäre das gesamte Erdgeschoss seiner originalen repräsentativen und funktionalen Designelemente beraubt.

Die Unterzeichner dieses offenen Briefes fordern einen sofortigen Stopp der geplanten Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss, den Erhalt der noch übrigen Epoxidharz-Lesetische mit Anschlüssen und Leselampen sowie den Erhalt der Metalldesign-Elemente auf den einzelnen Etagen.

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