Leserbrief: Keine Straftaten
Leserbriefe | Von CGA Verlag | 9. April 2020Kurt Noack aus Groß- Kölzig schreibt uns in Ergänzung seines in der vergangenen Woche auf dieser Seite veröffentlichten Beitrag:
Danke Ihnen für die Veröffentlichung meines Leserbeitrages zum Schicksal der Spremberger Fabrikantenfamilie Sinapius. Die heutige Generation weiß nichts oder nur wenig über die geschilderten Nachkriegsereignisse.
Es darf nicht vergessen werden, dass die auch den Menschen der Niederlausitz zugefügten Untaten dem Rachebedürfnis der Russen für die ihrem Volke von Deutschen angetanen Grausamkeiten Genüge taten. Meinen Beitrag ergänzten Sie mit den bitteren Erfahrungen des Ströbitzer Eisenbahners Gerhard Nattke, der wie ich dem Jahrgang 1930 angehörte, inzwischen leider verstorben ist. Noch nach seiner Lagerhaft geriet er in die Räder der DDR-Justiz und musste wieder hinter Gitter, weil er das bei der Entlassung auferlegte Schweigegebot nicht befolgte. Danach wurde Anklage auf „staatsfeindliche Hetze“ erhoben. Die Sterbequote, über die Gerhard Nattke berichtete, war hoch. In die von ihm benannten Jugendzüge wurden 1945 jeweils 50 Jugendliche eingeteilt. Wenn am Entlassungstag nur 16 von ihnen in seinem Zug A1 noch lebten, ergibt sich ein furchtbares Bild von den menschenunwürdigen Lagerbedingungen. Etwa 300 Jugendliche starben in Ketschendorf in der kurzen Zeit der Existenz dieses Lagers am Hunger und seinen Folgen. Der Jüngste von ihnen, Hartmut Weber, wurde im Alter von 12 Jahren im Sommer 1945 in das Lager gebracht. Im März 1946 kam er um.
Die Verhöre in den GPU-Kellern waren für jeden von uns hart, weil wir für Dinge beschuldigt wurden, die erfunden waren. Auch mir wurden unter Gewalt nicht begangene Verbrechen vorgeworfen. Doch mit Datum des 9. September 1996 ging auch mir von der Militärhauptstaatsanwaltschaft der Russischen Förderation in Moskau der Bescheid zu, dass ich „nicht zur gerichtlichen Verantwortung aufgrund von Straftaten gegen Bürger und Interessen der UdSSR gezogen worden bin“.
Ein bezeichnendes Bild der Rechtssituation der Bundesrepublik Deutschland aber ergibt sich aus der Dreistigkeit des ehemaligen DDR- Fernsehlieblings HFÖ, in den Nazijahren maßgeblicher Führer der Cottbuser Hitlerjugend. In seiner 2009 im Verlag „Das Neue Berlin“ erschienenen Schwarte „Pfui Teufel“ bekennt er, bei seinen zwei Verhören in der Cottbuser Kommandantur „nasse Hosen“ bekommen zu haben, und HFÖ darf auf Seite 136 ungestraft behaupten, „dass die Hitlerjungen sich Werwölfe nannten, die in der Kriegsendphase, 15-, 16- jährig, mit primitiven Waffen Überfälle ausführten. Wurden sie von sowjetischen Soldaten geschnappt, verschlug es sie jahrelang in Straflager “. Doch jeder weiß, dass solche Verbrecher nach einem Befehl Stalins vom Februar 1945 an Ort und Stelle zu liquidieren waren, und nicht einer von den in die Lager gebrachten „Werwölfen“ erinnert sich an jemanden, der die von HFÖ behaupteten Handlungen begangen hat.
Mit bemerkenswerter Rechtssituation meine ich den unter dem Beifall von Abgeordneten im Deutschen Bundestag am 7. Nov. 2019 in der 124. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in der Debatte zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens geäußerten Satz eines kompetenten Vertreters der Opposition: „Da wird der Rechtsstaat wie ein Tanzbär am Nasenring durch die Manege geführt“.
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