Bund der Steuerzahler fordert Zinssenkung

Bundesregierung sollte noch vor der Wahl im September handeln / Sechs Prozent viel zu viel

Region (MB). Die Zinsen beim Finanzamt müssen runter! Diese Forderung an die Politik hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt erneuert. „Das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz II bietet aus unserer Sicht die Chance, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen zu halbieren“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Einen Brief mit dem entsprechenden Appell hat der Verband kürzlich an den Finanzausschuss übersandt. „Es darf nicht sein, dass Sparer sich mit niedrigen Zinsen zufriedengeben müssen, während der Fiskus ordentlich zulangt.“
Der Fiskus berechnet für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Das ist deutlich mehr als der marktübliche Zinssatz. Presseberichten zufolge nahm der Fiskus im vergangenen Jahr somit gut 670,5 Millionen Euro Zinsen ein – aus BdSt-Sicht deutlich zu viel! Eigentlich soll das Finanzamt mit den Steuerzinsen nur den Vorteil abschöpfen, den der Steuerzahler durch die spätere Steuerzahlung erlangt hat. Aufgrund der Niedrigzinsphase ist es aber gar nicht möglich, sechs Prozent zu erwirtschaften. Deshalb setzt sich der Verband für eine Halbierung des Zinssatzes auf drei Prozent pro Jahr ein.
Damit würde die Politik auch ein klares Signal an die Gerichte senden. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 2472/16 E), das sich gegen eine Zinsfestsetzung aus dem Jahr 2016 wendet. Bereits in früheren Entscheidungen machten Gerichte deutlich, dass bei einschneidenden wirtschaftlichen Veränderungen der Gesetzgeber gehalten ist, Belastungsentscheidungen zu überprüfen. „Es wäre gute Politik, einer gerichtlichen Entscheidung durch gesetzliches Handeln zuvorzukommen“, betont BdSt-Präsident Holznagel. Aufgrund der anstehenden Bundestagswahl und der damit einhergehenden Diskontinuität sollte das Vorhaben noch in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren untergebracht werden. Dazu bietet sich das Bürokratieentlastungsgesetz II an.