Für Gesundheit und Umwelt: Um Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten gilt für bestimmte Kaminöfen eine Nachrüst- oder Austauschpflicht.

Foto: I. Kilian
Region (MB). Alte Kaminöfen geben nicht nur wohlige Wärme, sondern auch eine Menge Feinstaub ab. Ab nächstem Jahr gelten daher für sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen beheizt werden, bestimmte Vorgaben. Dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle.
Welche Öfen sind betroffen?
Wer einen älteren Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle besitzt, sollte baldmöglichst handeln. Im Sinne der Umwelt sind bis Ende des Jahres alle Feuerstätten mit einer Typprüfung vor dem 1. Januar 1995 stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Geräte sind zum Stichtag immerhin über 26 Jahre alt. Der Hintergrund: Eine moderne Feuerstätte reduziert die Emissionen um bis zu 85 Prozent und senkt durch einen deutlich niedrigeren Brennstoffverbrauch die Heizkosten um rund ein Drittel. Betroffen sind dabei ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 errichtet wurden oder deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschreiten.
Gebrauchte Kaminöfen
Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Heizgeräte gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen – entsprechend kostspielig – nachgerüstet werden. Darauf weist der HKI Industrieverbrand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. hin. Denn während für laufende Altgeräte noch bis 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese, sobald die Feuerstätte an einem anderen Ort angeschlossen wird. In diesem Fall wird der Ofen vom Gesetz her wie ein Neugerät behandelt. Wer sich einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte sich also am besten für ein Neugerät entscheiden. Denn alle Neugeräte, die auf dem Markt sind, halten die gesetzlichen Grenzwerte verbindlich ein. Rechtlich betrachtet, darf der Verkäufer aber einen alten, gebrauchten Ofen anbieten. Das Risiko geht somit zu Lasten des Käufers, zumal der Erwerb in der Regel durch den Hinweis: „Privatverkauf, keine Garantie oder Rückgabe“ abgesichert wird.
Umwelt und Budget
Moderne Holzöfen schonen außerdem die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit optimierter Luftzufuhr und wärmereflektierenden Materialien verringern die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 %. Neue Holzfeuerungen benötigen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!
Schreibe einen Kommentar