Wer in die private Krankenversicherung will, sollte einiges beachten
Cottbus. Es bestehen wesentliche Systemunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung. Beide Seiten haben ihre Vor- und Nachteile. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach Gesundheit, Alter und Leistungsumfang kalkuliert. So kann es zum Beispiel für große Familien durch die Pro-Kopf-Beiträge zu einer nicht unerheblichen Belastung führen. Dies könnte ein guter Grund sein, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Je kleiner jedoch der zu versichernde Personenkreis ist, desto interessanter wird die private Krankenversicherung.
Wer neben den Beiträgen jedoch auch Wert auf einen flexiblen Versicherungsschutz mit Leistungsgarantien legt, sollte sich die Systeme genauer anschauen. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Diese Leistungen wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Gesundheitsreformen geändert. Dies bedeutete meist, dass die Leistungen gekürzt wurden. Bei einer überalternden Gesellschaft, wie es sie in Deutschland gibt, bleibt zu erwarten, dass es in Zukunft zu deutlich stärkeren Kürzungen kommen wird.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind weitestgehend nicht vorgeschrieben. Es besteht somit auf der Leistungsseite ein wesentlich breiteres Spektrum. Aufgrund des klaren Vertragswerkes sind die Leistungen festgeschrieben und können nicht gekürzt werden. Versicherte wissen somit schon heute, welche Leistungen sie im Krankheitsfall bekommen werden.
Doch Vorsicht: Besonders die billigen Krankenversicherungstarife beinhalten das Risiko, elementare Krankheiten und deren Behandlung nicht versichert zu haben. Wer dies ändern möchte, sollte sich den 30. September 2016 als Kündigungsdatum notieren.
Betroffene sollten noch heute ihren Versicherungsschutz, ob gesetzlich oder privat, unabhängig und kostenlos überprüfen lassen. Zertifizierte und ausgebildete Berater mit dem Spezialgebiet Krankenversicherung helfen gern weiter.
Sven Höfig, Cottbus
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