Was bei einer Einäscherung geschieht.

Foto: Rhein-Taunus-Krematorium/akz-o
Region (MB). Die Feuerbestattung ist heute mit über 80 Prozent die am häufigsten gewählte Bestattungsform in Deutschland. In Brandenburg wählen diese Bestattungsform über 90 Prozent. Dennoch setzen sich viele Menschen erst im Trauerfall mit ihren Abläufen auseinander und haben Fragen dazu. Ein besseres Verständnis der einzelnen Schritte kann dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen.
Wie jede Bestattungsform unterliegt auch die Feuerbestattung gesetzlichen Vorgaben. Von der Überführung des Verstorbenen bis zur Einäscherung sind alle Abläufe genau geregelt und werden dokumentiert. Ziel ist ein würdevoller Umgang mit den Verstorbenen sowie ein sicherer und nachvollziehbarer Ablauf.
Ein Unterschied zur Erdbestattung besteht darin, dass vor einer Einäscherung eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie erfolgt unabhängig von der ersten ärztlichen Todesfeststellung und muss abgeschlossen sein, bevor die Einäscherung stattfinden darf.
Abschied im Krematorium
Viele Krematorien ermöglichen Angehörigen, bei der Übergabe des Sarges an die Einäscherungsanlage anwesend zu sein. Dieser Moment kann bewusst gestaltet werden und bietet die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen zu verabschieden.
Beisetzungsvarianten
Nach einer Feuerbestattung stehen unterschiedliche Formen der Urnenbeisetzung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die klassische Beisetzung auf einem Friedhof, Naturbestattungen oder Seebestattungen, soweit sie rechtlich zulässig sind.
Viele Menschen entscheiden sich für eine Feuerbestattung, weil sie verschiedene Beisetzungsformen ermöglicht und häufig mit geringeren Kosten verbunden ist als eine Erdbestattung. Wer sich frühzeitig informiert, kann eigene Wünsche festhalten und Angehörigen im Trauerfall Entscheidungen erleichtern.
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