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Frist der Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

Bauen & Leben | Von | 21. Oktober 2022

Region (MB). Am 13. Oktober 2022 haben die Finanzminister der Länder die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange begrüßte diese Entscheidung: „Das ist eine vernünftige und bürgerfreundliche Entscheidung, der ich gerne zugestimmt habe. Wir wären bis Ende Oktober nicht fertig geworden und es ist völlig richtig, den Bürgerinnen und Bürgern etwas mehr Zeit zu geben. Die haben im Moment auch alle noch ganz andere Sorgen. Die Verlängerung bis Ende Januar schafft jetzt mehr Luft für alle Beteiligten und das kann man nur begrüßen. Allerdings will ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es sich um eine einmalige Verlängerung handelt. Bis Ende Januar müssen die Erklärungen dann auch vorliegen, da ist auch nach der Weihnachtszeit, in der sich wohl niemand gern damit beschäftigen möchte, noch genug Zeit.“
Lange hatte sich bereits im Vorfeld der Finanzministerkonferenz offen für eine Verlängerung gezeigt. In Brandenburg sind Stand 13. Oktober 386.000 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, das entspricht einer Eingangsquote von rund 21,4 Prozent.

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