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Frist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

Bauen & Leben | Von | 13. Januar 2023

Region (MB). Angesichts der am Monatsende endenden Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Dr. Oliver Hermann, gemeinsam an Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Land Brandenburg appelliert, die Erklärungen fristgerecht abzugeben. Die bereits verlängerte Frist endet endgültig am 31. Januar, bis dahin müssen Bürger mit Grundbesitz für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Da das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, die Grundsteuer auf eine aktuelle Basis zu stellen, hat sich die Bundespolitik entschieden, diese Aufgabe einfach zu delegieren und Eigentümer mit der Erstellung einer Grundsteuererklärung zusätzlich zu belasten. Nun müssen alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen hatten oder Erbbauberechtigt waren, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Städte und Gemeinden werden ab 2025 die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erheben. Dies setzt eine Neubewertung aller Grundstücke voraus. Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg betont: „Die Städte und Gemeinden haben vor der Reform erklärt, dass mit der Umstellung keine Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen verbunden werden sollen.“
Wie Finanzministerin Lange informiert, seien bisher insgesamt 627.505 Grundsteuerwerterklärungen bei Brandenburgs Finanzämtern ein- gegangen (Stand 11.01.2023). Das entspricht rund 50,2 Prozent der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung bis 31. Januar abgegeben werden muss. In Brandenburg werden rund 1,25 Millionen steuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten von den Finanzämtern neu bewertet. Die endgültige Anzahl steht erst nach dem Abschluss der Neubewertung fest.

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