
Mehr Ausstattungselemente / Übergangsfrist bis Ende 2014
Region (MB). Seit Beginn des neuen Jahres gilt für den Inhalt eines Verbandkastens eine neue DIN-Norm. Ein gesteigertes Bewusstsein für Sicherheit und Hygiene im Bereich der Ersten Hilfe hat dazu geführt, dass die Norm DIN 13164 aktualisiert wurde. Seit dem 1. Januar 2014 ist sie gültig – bis zum 31. Dezember 2014 läuft eine Übergangsfrist.
Neu hinzugekommen in den Verbandkasten sind zwei Feuchttücher zur Hautreinigung, ein 14-teiliges Pflasterset mit zwei Fingerkuppenverbänden und ein kleines Verbandpäckchen – zum Beispiel für Kinder. Die alten Verbandkästen dürfen weiter benutzt werden, wenn der Inhalt nicht abgelaufen ist. Jeder Verbraucher, der eine ältere Ausführung besitzt, kann im Fachhandel einen neuen Verbandkasten kaufen oder den vorhandenen mit neuen Bestandteilen auffüllen. Wichtig ist, den Inhalt regelmäßig zu kontrollieren. Es kann zum Beispiel passieren, dass sterile Wundauflagen verkei- men, Pflaster nicht mehr kleben oder Fixierbinden durch Temperaturwechsel ihre Elastizität verlieren. Ein Verbandkasten nach neuer Norm ist durch diese auch gekennzeichnet. „Der Verbraucher sollte darauf achten, dass hinter der DIN-Norm die Jahreszahl 2014 steht. Sie garantiert den aktuellen Standard“, erklärt Lydia Bagola, bei den Johannitern in Südbrandenburg zuständig für die Erste-Hilfe-Ausbildung.
Kasten für zu Hause
Darüber hinaus empfehlen die Rettungssanitäter, immer einen Verbandkasten im Haus oder in der Wohnung zu haben. Dieser sollte in greifbarer Nähe aufbewahrt und – genau wie der im Auto – regelmäßig überprüft werden. „Erwiesenermaßen passieren im Haushalt häufig kleinere Unfälle, bei denen ein Verbandkasten zum Einsatz kommen kann“, weiß auch Lydia Bagola. „Wenn es schnell gehen muss, sollte man nicht erst zum Wagen gehen müssen. Ein Verbandkasten gehört ins Auto und auch in jeden Haushalt“, rät sie.
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