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Ordnung im Papierchaos

Ratgeber, Recht & Finanzen | Von | 12. Februar 2021

Das können Sie mit dem Jahr 2021 entsorgen.

Region (MB). Wollen Sie den Jahresbeginn nutzen, um Ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen? Diese Belege, Quittungen und Rechnungen, die bis zum 31. Dezember 2014 erstellt wurden, können Sie jetzt dem Reißwolf übergeben:
Schriftwechsel und Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Finanzberichte, Betriebsprüfungsberichte, Jahresabschlusserklärungen, Angebote mit Auftragsfolge, Bankbürgschaften und Darlehensunterlagen, Exportunterlagen, Lohnkonten, Mahnbescheide sowie Kalkulationsunterlagen. Und auch folgende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2010 erstellt wurden, können jetzt vernichtet werden: Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Lieferscheine, Quittungen, Kontoauszüge, Jahresbilanzen, Inventare, Kassenberichte, Kredit- bzw. Steuerunterlagen und Prozessakten.

Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!



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