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Ratgeber Gesundheit: Entlastungsleistungen für Senioren

Gesundheit | Von | 8. März 2019

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Hilfebedürftige oder einsame ältere Menschen stehen zur Verfügung / Fachleute beraten.

Cottbus (MB). Hilfebedürftige oder einsame ältere Menschen können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad und deren betreuende Angehörigen im Alltag unterstützen. Seit 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro. Mit diesem Entlastungsbetrag lassen sich zusätzliche Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, die ein selbst bestimmtes Leben zu Hause unterstützen, ohne dass dafür extra Kosten entstehen. Der Entlastungsbetrag kann für stundenweise Entlastung im Alltag genutzt werden, zum Beispiel zur Unterstützung im Haushalt (Wäschewaschen, Kochen oder Wohnungsreinigung), beim begleiteten Einkaufen und auch bei der gemeinsamen Gartenarbeit. Auch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fallen darunter, etwa das Vorlesen von Büchern und Zeitungen, das Bewegen an der frischen Luft oder auch einfach nur zum Reden. Ebenso kann bei Apotheken- und Behördengängen oder Arzt- und Friseurbesuchen geholfen werden. Alltagsunterstützend können auch Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also etwa Besuche von Veranstaltungen oder gemeinsame Spaziergänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffeetrinken.
Die Entlastungsangebote werden durch anerkannte Leistungsanbieter ohne bürokratischen Aufwand erbracht. Insgesamt kann der Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.
Um diese Beträge optimal zu nutzen, sollten sich Pflegebedürftige und deren Angehörige über die verschiedenen Möglichkeiten der Entlastung informieren.
Weitere Hinweise erteilt Steffi Günther (Am Turm 14, Cottbus).

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