Ratgeber Recht: Tipps beim Autoverleih
Recht & Finanzen | Von CGA Verlag | 9. August 2019Wer sein Auto an Freunde oder Verwandte verleiht, sollte sich für den Ernstfall absichern.
Region (MB). Ob für die Fahrt zum Möbelhaus oder an den Urlaubsort – es gibt viele Gründe, sein Auto zu verleihen. Um dabei keine bösen Überraschungen zu erleben, gilt es, einiges zu bedenken. Fährt der Entleiher zu schnell, ist es unkompliziert: Bei einer Polizeikontrolle werden die Personalien aufgenommen oder es gibt ein „Blitzer“-Foto, auf dem der Fahrer zu sehen ist. Strafzettel wegen Falschparkens gehen jedoch an den Fahrzeughalter, der sich dann selbst mit dem Fahrer einigen muss. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist die Lage meist komplizierter. Sobald der Fahrer, der nicht für dieses Fahrzeug eingetragen ist, einen Unfall verursacht, besteht Klärungsbedarf. Vor allem dann, wenn es sich um Fahranfänger handelt. Was viele nicht wissen: die Versicherung kann in diesem Fall die Differenz zu einem teureren Tarif mit zusätzlichem Fahrer nachfordern. Nach einem Unfallschaden steigen außerdem oft die Beiträge – und zwar für den Versicherungsnehmer, nicht für den Entleiher. Wer sein Auto verleiht, sollte sich deswegen vorher bei der Versicherung erkundigen und gegebenenfalls eine zeitlich begrenzte Zusatzpolice für weitere Fahrer abschließen. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Leihvertrag, der die wesentlichen Punkte im Vorfeld klärt und so spätere Auseinandersetzungen vermeidet. Wichtig zu wissen: Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, wer sein Auto bewegt. Besitzt der Fahrer keine Fahrerlaubnis, macht sich der Verleiher strafbar. Zudem kann er den Kaskoschutz verlieren und im Schadensfall von der Versicherung sogar in Regress genommen werden. Es empfiehlt sich also, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Ausleiher einen Führerschein hat.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!