Am 13. September ist „Internationaler Tag des Testaments“
Region (MB). Um die breite Öffentlichkeit auf die Möglichkeit der Testamentsspende aufmerksam zu machen, wurde von den gemeinnützigen Organisationen der „Internationale Tag des Testaments“ ausgerufen.
Etwa drei Viertel der Bundesbürger gestalten ihren Nachlass nicht und überlassen die Regelung dem gesetzlichen Erbrecht, das allerdings nur die Familie berücksichtigt. Wollen Erblasser jedoch etwas Gutes tun und mit ihrem Vermögen gemeinnützige Organisationen unterstützen, dann ist eine letztwillige Verfügung unumgänglich. Viele Erblasser wissen das nicht. Das Ausrufen des „Internationalen Tags des Testaments“ hilft, diese Möglichkeit bekannt zu machen. Inzwischen betreiben viele gemeinnützige Organisationen Erbschaftsfundraising, um Testamentsspenden einzuwerben. Dafür haben sich 78 gemeinnützige Organisationen dem Netzwerk DIGEV e.V. angeschlossen. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bietet es Interessierten Hilfe an, ihren Wunsch eine Organisation zu unterstützen, rechtlich wirksam umzusetzen. Ein fehlerhaft formuliertes Testament kann im schlechtesten Fall unwirksam sein, sodass der Wille des Erblassers nicht umgesetzt werden kann.
Informationen, Hilfe und Orientierung bei Fragen zum Testament finden Ratsuchende auf der DVEV-Homepage (www.erbrecht.de und www.dvev.de ). Sie gibt Tipps, beinhaltet ein Wörterbuch, Formulierungshilfen sowie Fragen und Antworten.
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