Ölheizungen: Neue Bestimmungen, kein Verbot.
Region (MB). Seit November ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es führt nicht nur bisherige Regelungen zusammen, sondern berücksichtigt auch neue Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Daher ergeben sich neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung, allerdings kein generelles Verbot für das bewährte Heizsystem.
Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Aber auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden – es sind lediglich Auflagen zu beachten. Für den Einbau von neuen Ölheizungen nach 2025 gilt die Einbindung von erneuerbaren Energien. Das können zum Beispiel Solarthermieanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist allerdings auch erlaubt, nämlich dann, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer Solaranlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Bei der maximalen Betriebszeit von älteren Öl- und Gasheizungen ändert sich nichts. Hier gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.
Verrichtet die Heizung seit 20 Jahren oder länger ihren Dienst, ist es sinnvoll, über eine Modernisierung nachzudenken. Wer auf effiziente Technik setzt, kann langfristig Energiekosten einsparen.
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