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Urlaub und Corona

Recht & Finanzen | Von | 11. Juni 2021

Region (MB). Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt wie bei anderen Krankheiten, die den Urlauber vor Ort erwischen, auch für eine COVID-19-Erkrankung, die im Ausland auftritt. Trotzdem ist Vorsicht geboten, man sollte unbedingt vor Reiseantritt seine Auslandsreisekrankenversicherung überprüfen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Schutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die meisten Unternehmen machen allerdings keine Ausnahme. Falls es in den Bedingungen also nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist COVID-19 als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft oder nicht.

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