Weil Zeit immer Geld ist

Wie Handwerker Ansprüche durchsetzen

Cottbus (MB). Wer kennt das nicht: Ein kaputtes Gerät soll repariert werden, und die Handwerker kündigen sich für den Vormittag zwischen 9 und 13 Uhr an. Es hilft alles nichts: Wer keine Gleitzeit hat oder wessen Arbeitsstelle zu weit entfernt ist, muss sich in solchen Fällen einen Tag Urlaub nehmen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Handwerker zum vereinbarten Termin nicht erscheint.
Doch hat der versetzte Kunde jetzt einen Anspruch auf Schadenersatz, weil er seine Zeit mit unnützem Warten verschwendet hat? Rechtsanwalt Michael Reichwein, Partneranwalt bei Roland-Rechtsschutz, klärt auf: „Einen Anspruch auf Schadenersatz habe ich als Kunde nur, wenn ich einen Verdienstausfall habe. Das ist zum Beispiel bei einem Selbständigen der Fall, der in der vertanen Zeit keine Einnahmen erzielen kann. Allein für vertane Freizeit habe ich allerdings keinen Anspruch gegen den Handwerker.“
Und wie verhält es sich im umgekehrten Fall, wenn der Handwerker pünktlich eintrifft, aber vor verschlossenen Türen steht? „Auch wenn der Handwerker unverrichteter Dinge fährt, kann er in diesem Fall die Anfahrtskosten in Rechnung stellen“, erklärt der Jurist.
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