Rechtsfähigkeit der Stiftung beendet jahrzehntelangen Streit zwischen öffentlicher Hand und Haus Hohenzollern.

Region (MB). Die Einigung der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern ist endgültig wirksam. Als Kernelement wurde die Gründung der Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz festgelegt. Deren Rechtsfähigkeit ist seit Anfang August anerkannt. Auf die gemeinnützige Stiftung gehen alle Objekte über, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern umstritten waren. Die Stiftung wird sie dauerhaft über die Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) und der Burg Hohenzollern bei Hechingen für die Öffentlichkeit bewahren und zugänglich machen. Einige Stücke wurden dem Eigentum der öffentlichen Hand zugeordnet, andere dem Eigentum der Hohenzollern. Über einige Stücke können die Hohenzollern nun frei verfügen.
Über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung informierte Innenstaatssekretär Dr. Johannes Wagner am Mittwoch in Potsdam.
Innenstaatssekretär Wagner: „Nach fast 100 Jahren Streit wird nun der Schlussstrich gezogen – und zwar ein guter. Die Gründung der Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz sowie deren anerkannte Rechtsfähigkeit schafft Rechtssicherheit und bewahrt das kulturelle Erbe. Die Kunst- und Sammlungsgegenstände können so der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich gemacht werden. Diese Einigung ist nicht nur ein juristischer Abschluss, sondern auch ein Zeichen für konstruktiven Dialog und verantwortungsvollen Umgang mit unserer Brandenburgischen Geschichte.“
Vorangegangen war ein fast 100-jähriger Streit zwischen dem Adelshaus und dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg. Das Vermögen des Kaiserhauses war nach dem Ende der Monarchie 1918 enteignet worden. Ein Vertrag von 1926 sollte Vermögensstreitigkeiten klären. Doch ging die Auseinandersetzung fast 100 Jahre weiter.
Bei der Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz handelt es sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterliegt. Ihr Rechtssitz ist Potsdam. Die Verwaltungssitze sind in Berlin und Hechingen.
Stifter sind die Bundesrepublik Deutschland, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Deutsches Historisches Museum und Georg Friedrich Prinz von Preußen. Bei dem von den Stiftern einzubringenden, ungeschmälert zu erhaltenden Grundstockvermögen der Stiftung handelt es sich um mehr als 3.600 Kunst- und Sammlungsgegenstände.
Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und besteht aus 6 Vertretern der öffentlichen Hand (die für Finanzen und die für Kultur zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, des Senats des Landes Berlin und der Regierung des Landes Brandenburg entsenden jeweils einen Vertreter) und drei Vertretern des Hauses Hohenzollern (darunter Georg Friedrich Prinz von Preußen).
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