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Andere verwöhnen zu lassen, ist eine beliebte Geschenkidee

Region | Von | 2. Dezember 2016

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Viele tolle Geschenk-Angebote bieten die Unternehmer der Region. Wer sich für einen Gutschein entscheidet, hat mehr Zeit für einen entspannten Bummel wie hier über den Cottbuser Weihnachtsmarkt Foto: Mathias Klinküller

Gutscheine geben den Abschub, etwas Gutes für sich zu tun

Region (mk). Ganz ehrlich: Wer verwöhnt sich schon selbst? Sicher, der Mann gönnt sich gelegentlich sein Feierabendbier und die Frau freut sich hin und wieder Zeit allein mit ihren Freundinnen zu finden. Doch jene, die im Alltag Zeit finden, sich regelmäßig massieren zu lassen, beim Friseur mal zum Rundum-Verwöhn-Programm zu greifen, einen Heilpraktiker oder das Fitnessstudio aufzusuchen, bei der Fußpflege oder der Kosmetik mal erfahrene Fachleute an sich heranzulassen, sind in der Minderheit. Dabei ist die kleine Verwöhn-Flucht aus dem Alltag sehr wichtig. Einen Ansporn, diese „Flucht“ anzugehen, bieten Gutscheine. Liegen diese erst einmal unter dem Weihnachtsbaum, wird der Beschenkte zu seinem Glück nahezu gezwungen.
Gutschein im Trend
Vor dem Verschenken von Gutscheinen braucht niemand zurückzuschrecken. Lange als einfallsloses Geschenk verpönt, liegen sie mittlerweile voll im Trend. Der praktische Nutzen von Verwöhn-Gutscheinen liegt schließlich auf der Hand. Umtauschsorgen müssen deshalb nur die Wenigsten haben. Und das Beste: der Beschenkte kann selbst bestimmen, wann er den Gutschein einlöst.
Weiterverschenken
Übrigens: vom Gutschein dürfen auch Dritte profitieren. Die Namensnennung hat bei Geschenkgutscheinen nach Ansicht der Rechtsprechung nur den Zweck, die persönliche Beziehung zwischen dem Beschenkten und dem Schenker zu dokumentieren. Das heißt nicht, dass nur der Beschenkte den Gutschein einlösen darf, dokumentiert ein Arbeitsgerichturteil. Die meisten Gutscheine werden daher ohne Prüfung des Anspruchs eingelöst. Der Beschenkte kann ihn also problemlos an einen Dritten weitergeben. Das bedeutet übrigens auch: Der berechtigte Inhaber kann die Leistung ohne den Gutschein nicht einfordern, gibt das Handwerksblatt zu bedenken. Dieses verweist auch darauf, dass immer mehr Handwerks-Unternehmer Gutscheine anbieten, um Kunden zu binden. Ist keine Gültigkeit auf dem Gutschein vermerkt, gilt eine gesetzliche Verjährungszeit von drei Jahren. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde und nicht mit dem Ausstellungsdatum.
Angebote der Region
Auch in Cottbus gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den besonderen Gutschein: Neue Angebote wie Fett-weg Spritze, Fadenlifting, Faltenunterspritzung. Beratung und Vorzeichnung für ein dauerhaftes Make up und viele Verwöhn-Angebote mehr warten hier auf alle Chiceria- Kunden. Wer auf Schönheit, Styling und Figur wert legt, ist hier in der Cottbuser Annenstraße 1 genau richtig.
Wem es weniger um die Ästhetik geht sondern seinem Rücken etwas Gutes tun möchte, ist in der Karl-Marx-Straße 64 in Cottbus richtig. Im dortigen Rückenstudio werden Rehasport, Präventionssport Massagen und Fußpflege gleich unter einem Dach angeboten. Bei einem Gutschein kann also nichts falsch gemacht werden. Der Beschenkte kann sich dann selbst aussuchen, für welches Angebot er sich entscheiden möchte.



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