Böllern ab Dienstag
Region | Von CGA Verlag | 28. Dezember 2013Heute beginnt der Feuerwerksverkauf. Gezündet werden darf CE-gekenntzeichnete Ware aber erst Dienstag und am 1.1. – außer in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, Kranken- und Altenhäusern sowie Tankstellen.