Cottbus (MB). Am 1. April 2003 ging die Minijob-Zentrale an den Start. Sie ist zuständig für die Sozialversicherung der Minijobs in Deutschland. Die Minijob-Zentrale erledigt das Beitrags- und Meldeverfahren für Minijobber bundesweit unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). An den Standorten in Cottbus und Essen sind für die Minijob-Zentrale insgesamt 1.600 Beschäftigte tätig.
Beim Stehempfang am 4. April 2023 in Cottbus blickten Michael Weberink, KBS-Vorstandsvorsitzender, Bettina am Orde, Vorsitzende der KBS-Geschäftsführung, Dr. Rainer Wilhelm, Geschäftsführer der KBS und Peggy Horn, Abteilungsleiterin der Minijob-Zentrale auf die vergangenen Jahre zurück. Zum 20-jährigen Bestehen gratulierten auch Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus.
„Die Minijob-Zentrale hat in den letzten 20 Jahren dafür gesorgt, die Anmeldungen der Beschäftigten deutlich zu entbürokratisieren und Verwaltungskosten zu sparen. Auch Minijobberinnen und Minijobber werden in Deutschland unter den Schutz der Sozialversicherung gestellt“, so Dr. Rainer Wilhelm. In Bezug auf die Anzahl der Arbeitgeber ist die Minijob-Zentrale heute die größte Einzugsstelle Deutschlands. Rund jeder zweite Arbeitgeber hat mindestens eine Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale gemeldet.
Rund 7 Millionen Minijobber, rund 2 Millionen Arbeitgeber, jährlich mehr als 10 Millionen Besuche auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale sowie jährlich insgesamt 3,7 Millionen digitalisierte Dokumente und rund 350.000 beantwortete E-Mails sind Beleg für die große Nachfrage nach der Arbeit der Minijob-Zentrale.
Dr. Rainer Wilhelm, Geschäftsführer der KBS, betont: „Die Minijob-Zentrale hat in den vergangenen 20 Jahren auch einen beachtlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität unserer Sozialsysteme geleistet. Seit dem Jahr 2003 hat sie rund 130 Milliarden Euro zugunsten der
gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitgeber- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Steuerverwaltung eingezogen.“ Die Anzahl der Minijobber ist im gewerblichen Bereich in den letzten 20 Jahren beinahe unverändert geblieben – von einer Delle während der Corona-Pandemie abgesehen. Gestiegen ist hingegen die Anzahl der Minijobs in Privathaushalten: von knapp 30.000 angemeldeten Haushaltshilfen im April 2003 auf zwischenzeitlich mehr als 300.000.
Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte hat es bei den Minijobs Reformen gegeben: Die Verdienstgrenze wurde zweimal auf jetzt 520 Euro angehoben, die Rentenbeitragsaufstockung vereinfacht und der Mindestlohn eingeführt. Vor allen bei den Minijobs bleibt er umstritten, da er bei Ungelernten und einfachen Hilfstätigkeiten genauso greift wie bei qualifizierten Fachkräften.
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