DDR-Garagen Veranstaltung der BVB / FREIE WÄHLER

16.08.2023 Torsten Kaps und Matthias Steffke Infoveranstaltung Rettet unsere Garagen Cottbus Hotel Dorothenhof e1692356854584
Vor voller Kulisse informieren der Landtagsabgeordnete der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Matthias Stefke (l.) und der Vorsitzende der Cottbuser AUB / FREIE WÄHLER-Fraktion Torsten Kaps (r.) über die rechtlichen Eigentumssituation bei DDR-Garagen Foto: privat

Region (MB). Die klassische Eigentumsgarage aus DDR-Zeiten ist bis heute in großer Zahl in den Städten und Gemeinden quer durchs Land Brandenburg anzutreffen.
Mit Auslaufen einer rechtlichen Schutzfrist zum 03.10.2022 hat sich die Eigentumssituation der Garagen grundlegend geändert. Grund dafür ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) welches 1995 in Kraft trat. Fortan fällt bei Kündigung von bestehenden Pachtverträgen das Eigentum an der Garage dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Garage errichtet wurde, zu. Rechtlich ist es zudem fraglich, wie künftig im Falle eines geplanten Rückbaus derartiger Garagen korrekt zu verfahren ist. Denn mit Ablauf des 31.12.2022 ist die bislang auf Grundlage des § 15 im Schuldrechtsanpassungsgesetz geltende Regelung zur hälftigen Kostenteilung zwischen den Vertragsparteien bei Rückbau von Garagen ausgelaufen und nicht mehr anzuwenden. Viele der bisherigen Garageneigentümer sind daher verunsichert, wie es mit ihrer Garage weitergeht und welche Kosten eventuell auf sie zukommen. Um Garagenbesitzer über die genaue Sachlage zu informieren und weitere Handlungsoptionen vor Ort zu erörtern, lud die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER am Mittwoch, 16. August 2023, zu einer Info-Veranstaltung in das Hotel Dorotheenhof in Cottbus ein. Im gut besuchten Saal (etwa 140 Bürger) informierten der Landtagsabgeordnete der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Matthias Stefke, sowie der Vorsitzende der Cottbuser AUB / FREIE WÄHLER-Fraktion Torsten Kaps. Im Anschluss nutzen die Bürger die Gelegenheit zu einer sachlichen Diskussion. Im Ergebnis sollen die Anregungen dazu dienen, konkrete Anträge im Landtag sowie in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung zu stellen.

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