Die Eingemeindungsproblematik sorgt nach wie vor sowohl in Cottbus, wie auch in den drei betroffenen Gemeinden Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch selbst, für enormen politischen Zündstoff. Wird sich ab dem 26. Oktober das Cottbuser Eingangstor südlich der Autobahn 15 befinden? Torsten Richter sprach im Auftrag der GRÜNEN Heimatzeitung mit Dieter Perko, dem Direktor des Amtes Neuhausen.
– Wie ist der Stand der Klagen der amtsangehörigen Orte und des Landkreises Spree-Neiße beim Verwaltungsgericht gegen die Eingemeindungen?
D. PERKO: Wir haben beim brandenburgischen Verfassungsgericht eine kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zum einen klagt der Landkreis, zum anderen jede der 18 amtsangehörigen Gemeinden. Die Klage des Landkreises ist bereits seit Ende Mai gerichtsanhängig. In der ersten Julihälfte soll ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden werden. Wird diesem Antrag statt gegeben, kann die Eingemeindung nicht vollzogen werden.
– Trotzdem müssen Sie “zwei-gleisig” fahren. Welche Wünsche richten die drei Gemeinden an Cottbus?
D. PERKO: Wir wollen, dass Investitionsmittel fließen. So soll beispielsweise in Groß Gaglow eine Dach- und Fassadenerneuerung der Schule erfolgen.
– Können Sie mit den “Kompromissvorschlägen” aus dem Cottbuser Rathaus leben?
D. PERKO: Ja, ich bin zufrieden, dass nach zähen Verhandlungen Kompromisslösungen gefunden wurden. Am wichtigsten ist, dass die drei betroffenen Gemeinden nicht mit leeren Händen dastehen.
– Welche Meinung vertreten Sie zu den Anpassungsfristen an das Cottbuser Recht?
D. PERKO: Ich bin dafür, dass die gesetzlich vorgegebene Übergangszeit von fünf Jahren voll ausgenutzt wird. So können sich die Bürger an die meist höheren Abgaben gewöhnen.
– Wie würde es im Amt nach den Eingemeindungen weitergehen?
D. PERKO: Darüber mache ich mir keine Sorgen, denn ich bin fest davon überzeugt, dass die drei Orte beim Landkreis verbleiben werden. Das ist keinesfalls nur Zweckoptimismus, da es gewichtige Gründe gibt, die für uns sprechen.
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