Cottbus kündigt Pachtverträge.
Cottbus (MB). Die Stadt Cottbus wird ab der ersten Juniwoche die derzeitigen Pächter von Garagengrundstücken anschreiben und mittels dieses Schreibens die bestehenden Pachtverträge zum 31.12.2025 kündigen. Betroffen sind etwa 5.000 Personen, die ein Garagengrundstück in der Stadt gepachtet haben. Hintergrund ist das Auslaufen der im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) geregelten Bestandsschutzregelungen zum 31.12. 2022. Dieses gewährte bisher unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz für Gebäudeeigentum, welches zu DDR-Zeiten auf fremdem Grund errichtet wurde – darunter insbesondere Garagen.
Das Vorgehen wurde so von den Stadtverordneten am 29.01.2025 zum 1.01.2026 beschlossen.
Um den bisherigen Nutzern die weitere Nutzung der Garagen zu ermöglichen, bietet die Stadt Cottbus den Abschluss eines Mietvertrages an. Ein entsprechendes Angebot wird gemeinsam mit der Kündigung übersandt. Die Stadt Cottbus bittet alle betroffenen Personen, das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages innerhalb des angegebenen Zeitraums zu prüfen. Für Rückfragen zu rechtlichen Grundlagen, Vertragsinhalten oder zum weiteren Verfahren steht der zuständige Fachbereich 23 – Immobilien gern zur Verfügung. Jede Anfrage muss schriftlich per E-Mail an garage.immobilienamt@cottbus.de oder postalisch eingereicht werden. Persönliche Rücksprachen in der Verwaltung sind ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung (per E-Mail oder per Post) möglich.
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