Gubener Dauerbescheide

Erleichterung oder fehlende Transparenz durch kleinteilige Stückelung?

Die Stadt Guben will künftig Dauerbescheide für Steuern und Gebühren einführen
Die Stadt Guben will künftig Dauerbescheide für Steuern und Gebühren einführen. Foto: Laura Lehmann

Guben (MB). Die Stadt Guben will für Steuern und Gebühren Dauerbescheide einzuführen. Alle Bürger, die bisher jährlich ihre Steuerbescheide erhalten haben, sollen einen Bescheid erhalten, der dann solange gilt, bis Änderungen durch zum Beispiel Verkauf oder Kauf von Grundstücken, Eigentümerwechsel oder Hebesatzanpassungen erfolgen. Die auf Ihrem Bescheid abgedruckten Fälligkeiten gelten auch in den Folgejahren weiter (Zahlungen i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres oder zu den Fälligkeiten, die auf Ihrem Bescheid stehen). Die Stadt empfiehlt, damit die Zahlungen nicht vergessen werden, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Somit würden fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht.

Da Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren, aber auch Gewässer- und Unterhaltungsverbandsgebühren häufiger durch Satzungsanpassungen neu kalkuliert und festgesetzt werden, sollen für diese Gebühren künftig separate Bescheide erstellt werden. Der Umstellungsprozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Januar sollen daher zuerst die Steuerbescheide zugestellt werden. Die Gebührenbescheide sollen im März folgen.

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