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Entscheidung über die Wahl fällt

Guben | Von | 18. November 2016

Stadtverordnete votieren am 14.12. über Hübner

Guben (mk). Zumindest von der Spaltung der Gubener Bevölkerung her, gibt es Parallelen zur Wahl in den USA. Hier in der Neißsstadt gibt es Hübner-Befürworter und Hübner-Gegener.  Der Unterschied ist, dass jenseits des Atlantiks feststeht, wann der Gewählte das Regierungszepter übernimmt. Die Gubener warten und warten hingegen auf einen hauptamtlichen Bürgermeister.
Gegen die Suspendierung durch den Spree-Neiße Landrat hat Klaus-Dieter Hübner rechtliche Mittel eingelegt. Nun musste auch der amtierende Bürgermeister Fred Mahro als Wahlleiter Stellung zu drei Einsprüchen beziehen. Einzig ein Einspruch ist formgerecht und zulässig, erklärt der Wahlleiter. Der Wahleinspruchsgeber beantragt darin, nach § 80, Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, die Wahl für ungültig zu erklären, da Klaus-Dieter Hübner als gewählter Bewerber nicht wählbar gewesen sei. Der Wahlleiter führt in seiner Stellungnahme aus, dass wenngleich die Gesetzeslage zur Statthaftigkeit dieses Einwandes nicht eindeutig sei, der ausführlich begründete Einspruch jedoch als „beachtlich anzusehen“ ist. In der Sache sei die Wählbarkeit nach dem Wortlaut des Kommunalwahlgesetzes zwar gegeben, gleichwohl seien die von Herrn Lehmann vorgetragenen Bedenken nicht von der Hand zu weisen. Beamte sind bereits wegen wesentlich geringerer Dienstvergehen aufgrund eines Disziplinarverfahrens entlassen worden und auf Dauer nicht mehr wählbar gewesen.
Das Gesetz kann hinsichtlich der Wählbarkeit unterschiedlich interpretiert werden. So war der Wahlausschuss der Stadt Guben bei der Zulassung von Klaus-Dieter Hübners zur Wahl von einer Wählbarkeit ausgegangen, erklärt Fred Mahro. Die Stadtverordneten werden zunächst in einer Sondersitzung am 28. November 2016, um 16 Uhr, dazu beraten. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wahleinsprüche ist voraussichtlich in der nächsten regulären Sitzung am 14. Dezember 2016, um 16 Uhr, zu rechnen.



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