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Mit Gutscheinen alles richtig machen

Region | Von | 4. Dezember 2015

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Neben „normalen“ Weihnachtsgeschenken werden sich auch in diesem Jahr unzählige Gutscheine unter Lausitzer Tannenbäumen wiederfinden Foto: BettinaF/pixelio.de

Größter Vorteil: Die Beschenkten können sich ihr Produkt selbst aussuchen / Schmucke Verpackung:
Region (trz). Sie wollen Ihre Liebsten, Ihre Verwandten und Freude zum bevorstehenden Weihnachtsfest mal so richtig verwöhnen? Sind sich aber nicht sicher, worauf derjenige tatsächlich abfährt? Und Sie wollen möglichst keine enttäuschten Gesichter unterm Weihnachtsbaum? Dann gibt es eine Universallösung, die praktisch immer funktioniert. Wie sie heißt? Natürlich handelt es sich um die altbewährten Gutscheine. Eigentlich gibt es keine Branche, in der die „Wertpapiere“ nicht ausgehändigt werden. Egal, ob Kosmetik, Schmuck, Wellness, Delikatessen, Reisen oder Sport: Gutscheine gibt’s überall. Das Gute daran: Die Beschenkten können sich selbst aussuchen, für was sie den Gutschein einlösen wollen.  Somit bleiben traurige, enttäuschte Gesichter erspart.
Drei Jahre gültig
Welchen Wert die begehrten Papiere haben, hängt ganz vom Käufer ab. Nach oben sind dabei keine Grenzen gesetzt. Wie lange die „Wertpapiere“ indes gültig sind, hängt in der Regel von der Kulanz des jeweiligen Verkäufers ab. In den meisten Fällen ist das entsprechende Datum gut sichtbar auf dem Gutschein vermerkt. Der Gesetzgeber sagt indes, dass ein Gutschein grundsätzlich innerhalb von drei Jahren eingelöst werden muss. Der Grund: Auch jeder zivildienstrechtliche Anspruch verjährt nach dieser Zeit. Gerechnet wird laut der Verbraucherzentrale die dreijährige Phase vom Ende des Jahres, in dem der Gutschein verkauft wurde. In bestimmten Fällen, meist im Dienstleistungsbereich, kann die Gültigkeit allerdings auch wesentlich kürzer sein. Insbesondere dann, wenn der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht.
Wer sich indes den Wert seines Gutscheines in bar auszahlen lassen möchte, hat in aller Regel schlechte Karten. Denn der Geldbetrag ist nicht einlösbar.
Nicht zuletzt bilden Gutscheine nicht nur ein gern gesehenes Wertgeschenk. Sondern bieten viele Unternehmen beziehungsweise Einzelhändler an, die Gutscheine entsprechend dem jeweiligen Anlass würdevoll zu verpacken.



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